Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für das Chartern von Booten
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERCHARTERUNG EIGENER BOOTE
Surf & Segel Hiddensee
Inh. Kay Petersen
Nordende 163
18565 Vitte/Hiddensee

ABSCHNITT 1 — VERMIETUNG
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer (Mieter) und der Surf & Segel Hiddensee, Inh. Kay Petersen, (Vermieter) über ein Wasserfahrzeug (darunter fallen hier insbesondere Windsurfmaterial, SUP, Segeljollen, Katamaran, Yachten und Motorboote) abgeschlossen wird.

1. RESERVIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
(1)  Nachdem der Vercharterer dem Kunden ein freibleibendes Angebot unterbreitet hat, hat der Charterer die Möglichkeit, entweder durch eine Online-Buchung oder durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebots das ausgewählte Wasserfahrzeug (im nachfolgenden allgemein als »Boot« bezeichnet) zu den Bedingungen des Angebots reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist für den Charterer verbindlich. Auf Wunsch begleitet ein ausgebildeter Skipper die Tour, hält das Steuerrad oder steht beratend, auch für ein Skipper-Training, zur Seite.
(2)  Der Chartervertrag kommt auch für den Vercharterer verbindlich zustande, sobald er dem Charterer eine Charterbestätigung erteilt hat. Diese wird per Post bzw. im Fall einer Online-Buchung an diejenige
E-Mail-Adresse versandt, von der aus die Buchungsanfrage des Kunden versandt wurde. Gleichzeitig erhält der Charterer per Post oder per E-Mail die Rechnung. Die Anzahlung wird sofort nach Erhalt der Charterbestätigung und der Rechnung fällig.
(3)  Ist die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach dem Datum der Charterbestätigung auf dem vom Vercharterer angegebenen Konto eingegangen, ist dieser berechtigt, die Buchung zu stornieren und das Boot anderweitig zu vergeben.
(4)  Die vereinbarte Chartergebühr umfasst die Miete des Bootes einschließlich des in der Beschreibung angegebenen Zubehörs. Nicht umfasst sind Sonderausstattungen sowie die Fäkalienentsorgung. Die Chartergebühr für die gesamte Mietzeit ist vom Charterer vor der Übernahme des Bootes in voller Höhe zu zahlen. Außerdem ist er verpflichtet, eine Kaution in der vereinbarten Höhe zu hinterlegen, wenn nichts anderes vereinbart wird. Reservierungsänderungen kann der Vercharterer zulassen, wenn dies möglich und zumutbar ist.   

2. RÜCKTRITT DES CHARTERERS
Der Charterer ist berechtigt, vor Antritt der Reise ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung von dem Chartervertrag zurückzutreten. Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, dem Vercharterer folgende Entschädigung zu zahlen:
a)  Bei Eintreffen der Rücktrittserklärung vor dem 56. Kalendertag vor Beginn der Bootsreise eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 EUR
b)  bei Eintreffen der Rücktrittserklärung zwischen 56. und 42. Kalendertag vor Beginn der Bootsreise 30% der Chartergebühr
c)  bei Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 42 Kalendertage vor Beginn der Bootsreise 100% der Chartergebühr. Sofern der Vercharterer das Boot weitervermieten kann, wird die vereinnahmte Miete gegen die Entschädigungsforderung verrechnet. In jedem Fall bleibt der Charterer jedoch zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 150 EUR verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens steht dem Charterer frei.  

3. ÜBERGABE
(1)  Der Vercharterer stattet das Boot mit nach seinem Ermessen ausreichendem Rettungsmitteln aus. Unsere BucketList (Zubehör) ist sicherheitstechnisch vom Wasser- und Schifffahrtsamt sowie der See-BG abgenommen, gepflegt und ausgerüstet. Die Yachten sind Kasko- und Haftpflicht versichert. Es fällt jeweils eine Selbstbeteiligung von 1.500 EUR an.
(2)  Der Vercharterer verpflichtet sich, das Boot zum vereinbarten Termin in vertragsgemäßem, betriebsbereitem, gereinigtem Zustand mit vollem Wasser‐ und Treibstofftank zur Verfügung zu stellen und den Charterer in die Bedienung des Bootes einzuweisen.
(3)  Sofern das Boot nicht rechtzeitig vom Vercharterer zur Verfügung gestellt werden kann, weil ihre Tauglichkeit für den Vertragszweck aufgrund vom Vercharterer nicht zu vertretender Umstände (beispielsweise infolge Havarie oder der Beschädigung das Boot selbst bzw. für ihre Nutzung wesentlicher Ausrüstungsgegenstände bei der Vorcharter) nicht gegeben ist, kann der Vercharterer innerhalb von 48 Stunden ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt eine gleichwertige Ersatzboot stellen. Erst danach ist der Charterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleichwertig ist die Ersatzboot dann, wenn sie eine vergleichbare Größe und Motorleistung hat sowie auch hinsichtlich der vertragswesentlichen Ausrüstungsgegenstände des gebuchten Bootes entspricht. Im Rücktrittsfall hat der Vercharterer die von dem Charterer gezahlten Beträge zurückzuerstatten. Eine Haftung für weitere Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Unmöglichkeit, rechtzeitig ein Boot zur Verfügung zu stellen, beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vercharterers.
(4)  Der Charterer ist verpflichtet, vor Übernahme des (motorisierten) Bootes einen Bootsführerschein-Binnen, Bootsführerschein-See einen Charterschein oder einen vergleichbaren amtlichen Befähigungsnachweis vorzulegen. Solange er diese Papiere nicht vorlegt, wird das Boot nicht übergeben; der Vercharterer behält den vollen Anspruch auf Vergütung.
(5)  Vor der Übergabe wird von den Vertragsparteien ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt.   

4. PFLICHTEN DES CHARTERERS
(1)  Während der Fahrt darf das (motorisierte) Boot nur von den Personen geführt werden, die einen Bootsführerschein-Binnen, einen Bootsführerschein-See, einen Charterschein oder einen vergleichbaren amtlichen Befähigungsnachweis vorgelegt haben und im Chartervertrag namentlich benannt sind. Die zulässige Personenzahl für den Aufenthalt an Bord darf nicht überschritten werden.
(2)  Der Charterer darf das Boot nur auf deutschen Binnengewässern nutzen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang darf das Boot nicht gefahren werden.
(3)  Der Charterer verpflichtet sich, das Boot sorgsam zu behandeln, Schäden zu vermeiden, die Gesetze und behördlichen Anweisungen zu beachten, nur innerhalb der Betonnung zu fahren, bei schlechten Sicht‐ Wetterverhältnissen nicht auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen und das Boot nur zu verlassen, wenn sie ausreichend gegen Diebstahl und Vandalismus gesichert ist. Rauchen in den Räumen des Bootes ist nicht erlaubt.
(4)  Das Bergen und Schleppen eines anderen Bootes sind dem Charterer untersagt.
(5)  Der Charterer wird besondere Vorkommnisse während der Fahrt, insbesondere Diebstahl, Grundberührungen, Havarien, Kollisionen und Motorschäden sowie eventuelle weitere Störungen bzw. Mängel unverzüglich telefonisch dem Vercharterer melden und dessen Weisungen einholen. Einen Diebstahl des Bootes wird der Charterer auch der örtlichen Polizeidienststelle melden.
(6)  Der Charterer darf fällige Reparaturen, Havarien usw. nur von dem Mobilservice des Vercharterers oder einer von diesem benannten Bootswerkstatt beheben lassen.
(7)  Der Charterer verpflichtet sich, das Boot nicht an Dritte zu überlassen, sie insbesondere nicht unterzuvermieten, keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben und die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen zu unterlassen.
 
5. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, KAUTION
(1)  Alle Beschreibungen und Abbildungen in Werbemitteln können vom Original abweichen. Für die Genauigkeit von Karten und Navigationsmitteln wird keine Gewähr übernommen. Ein störungsfreier Netz‐Empfang wird nicht garantiert.
(2)  Wegen Mängeln am Boot oder der Ausrüstung stehen dem Charterer Ansprüche nur zu, wenn diese die Tauglichkeit des Bootes zu dem vorgesehenen Zweck ausschließen. Störungen am Scheibenwischer, Bug- und Heckstrahlruder schließen den vertragsgemäßen Gebrauch nicht aus.
(3)  Einsätze des Mobilservices des Vercharterers bzw. von ihm beauftragter Drittunternehmen, die aufgrund vom Charterer bzw. seiner Crew verursachter Störungen erforderlich werden, oder die auf einer unbegründeten Anforderung seitens des Charterers beruhen, sind vergütungspflichtig.
(4)  Bei auftretenden technischen Defekten, die die Weiterfahrt ausschließen oder dem Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände besteht ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung für entgangene Chartertage, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt. Hierbei gilt eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 12 Stunden im Zeitraum von Montag bis Samstag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen, als vereinbart. Ausfallzeiten von weniger als 12 Stunden begründen Ersatzansprüche nur, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vercharterers beruhen.
(5)  Für die Planung von Touren ist der Charterer selbst verantwortlich. Der Vercharterer übernimmt für die Durchführbarkeit keine Gewähr, und zwar auch dann nicht, wenn die Tour aufgrund von Vorschlägen des Vercharterers geplant wurde. Dies gilt insbesondere für Einschränkungen aufgrund zu hoher oder zu niedriger Wasserstände, Brückenhöhen, Schleusenöffnungen und bei Wasserstraßensperrungen. Ansprüche des Charterers sind ausgeschlossen, wenn der Gebrauch des Bootes durch eine Grundberührung, Kollision oder eine Havarie eingeschränkt wird. Ist der Charterer für eine Havarie selbst verantwortlich, hat er für diejenige Zeit, in der das Boot festliegt und die die Mietdauer überschreitet, dem Vercharterer Ersatz zu leisten wie im Fall einer verspäteten Rückgabe des Bootes.
(6)  Der Charterer haftet für alle während der Fahrt auftretenden Schäden an dem Boot, es sei denn, er hat sie nicht zu vertreten. Sollte ein kleinerer, vom Charterer verursachter Schaden die Weiterfahrt nicht behindern, ist der Charterer verpflichtet, nach telefonischer Benachrichtigung des Vercharterers 12 Stunden vor dem vereinbarten Ablauf der Charterfrist zurückzukehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.
(7)  Die hinterlegte Kaution dient zur Deckung eventueller Schäden, Verluste sowie zusätzlicher Chartergebühren und Schadenersatzansprüche infolge Terminverzugs. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Kaution ist dem Charterer zurückzuerstatten, wenn das Boot vertragsgemäß zurückgegeben wird.
(8)  Der Vercharterer versichert das Boot und den berechtigten Bootsführer im eigenen Interesse gegen versicherbare Schadensersatzansprüche Dritter; weiterhin schließt er ebenfalls im eigenen Interesse eine Vollkaskoversicherung für das Boot ab, die auch Schäden durch höhere Gewalt, Strandung, Schiffbruch, Sinken, Zusammenstoß, Diebstahl, Feuer‐ und Blitzschlag einschließt. Die Versicherung enthält eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall.
(9)  Ansprüche des Charterers sind von ihm schnellstmöglich, spätestens aber einen Monat nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen, anderenfalls verfallen sie.
 
6 RÜCKGABE
(1)  Der Charterer gibt das Boot zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort frei von Schäden – soweit diese nicht bereits bei Übergabe vorlagen – geräumt und besenrein und mit sämtlichem übergebenem Zubehör zurück. Bei der Rückgabe wird von den Parteien ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt. Für den Fall verspäteter Rückgabe, die der Charterer zu vertreten hat, leistet er eine Entschädigung in Höhe von einem Siebtel des jeweiligen Listenwochenpreises je angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe, soweit nichts anderes vereinbart ist. Geringfügige Verspätungen – bis zu 2 Stunden – bleiben hierbei außer Betracht. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Vercharterers ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
(2)  Bei Rückgabe wird das Boot durch den Vercharterer auf Kosten des Charterers vollgetankt.
(3)  Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt. Gleiches gilt, wenn die Rückgabe des Bootes aus Gründen, die der Vercharterer nicht zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin, sondern an einem Sonn- oder Feiertag stattfindet. Die Entschädigung ist mangels anderer Vereinbarung sofort fällig und kann von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche, z.B. wegen Terminverzugs, sind hierdurch nicht ausgeschlossen.   
Stand: 6/2019

TEIL 2 — DIENSTLEISTUNGEN
7. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote von Surf & Segel Hiddensee auf der Homepage www.surfundsegelhiddensee.de stellen ein unverbindliches Angebot dar. Die schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung zu einem Kurs stellt ein Angebot an Surf & Segel Hiddensee zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages dar. Für alle in der Anmeldung aufgeführten Kursteilnehmer steht der Anmelder wie für seine eigene Vertragsverpflichtung ein. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung durch Surf & Segel Hiddensee schriftlich bestätigt wird, der Schulungsort sowie die Schulungstermine bekannt gegeben werden. Mündliche Absprachen sind nichtig, diese werden erst durch schriftliche Bestätigung durch Surf & Segel Hiddensee wirksam. Minderjährige Kursteilnehmer sind von ihren gesetzlichen Vertretern anzumelden. Mit der Anmeldung werden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

8. BESTANDTEILE DER AUSBILDUNG
(1)  Die Ausbildung umfasst in der Regel den theoretischen und praktischen Unterricht aller Sportbootführerscheine, Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein sowie sämtliche Funkbetriebszeugnisse wie UBI, SRC und LRC sowie die mehrstufige Ausbildung im Windsurfen, Katamaransegeln, Jollesegeln, Stand Up Padddling, Stand Up Paddling Yoga, wobei die nachstehenden Regelungen für diese Ausbildungen sinngemäß gelten. Der vom Kursteilnehmer gebuchte Kurs ergibt sich aus dem in der Bestätigung/Rechnung aufgeführten Kurs.
(2)  Die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebene Kursdauer und der Unterrichtsablauf stellen einen Richtwert dar. Die Kurszeiten können aufgrund von Wetterverhältnissen und anderen Faktoren beeinflusst werden.
(3)  Die angegebenen Stundenzahlen für den praktischen Unterricht sind aufgrund von Erfahrungswerten erstellt und können im Einzelnen von der tatsächlich benötigten Stundenzahl abweichen. Der komplexe Lehrplan für die Segel- und Sportbootkurse macht ein intensives Heimstudium unumgänglich, um die im Unterricht erlernten Themen sicher zu beherrschen.
(4)  Der Kursteilnehmer kann innerhalb einer Saison in der praktischen sowie theoretischen Ausbildung geschult werden, bis er die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, die Prüfung durchzuführen. Nach jeder Praxiseinheit wird mit dem Bootsführer der Werdegang mit dem Kursteilnehmer besprochen. Ist ein Kursteilnehmer nach Ansicht von Surf & Segel Hiddensee in der Lage, die Prüfung zu bestehen, kann die Schule mit Zustimmung des Kursteilnehmers einen Prüfungstermin festsetzten. Die Schule entscheidet hierbei nach pflichtgemäßem Ermessen.
(5)  Der Kursteilnehmer kann seine praktische Ausbildungszeit innerhalb der Saison frei koordinieren. Die Schulungstermine werden nach dem Eingang der Anfrage vergeben. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes an einem bestimmten Tag besteht nicht. Es besteht kein Anspruch, die praktische Ausbildung nur an den Wochenenden durchzuführen.
(6)  Die Saison beginnt im Mai und endet am Tage der letzten praktischen Prüfung im Oktober des jeweiligen Jahres.
(7)  Es besteht kein Flatrate-Ausbildungsverhältnis über die gesamte Saison. Die Prüfung ist zu unternehmen, wenn der Kursteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Erwerb des gebuchten Scheines besitzt.

9. KURSSTORNIERUNG, TERMINVERLEGUNG, RAUMVERLEGUNG UND ERSATZSAUSBILDER
(1)  Surf & Segel Hiddensee behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen den angebotenen und gebuchten Kurs zu stornieren. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Kursteilnehmer nicht annehmen. Bereits bezahlte Beträge werden bei Stornierung des Kurses umgehend ohne Abzug zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kursteilnehmers bestehen nicht.
(2)  Im Falle der Erkrankung des Ausbilders behält sich Surf & Segel Hiddensee vor, eine Ersatzperson zu stellen oder den Kurstermin zu verschieben.
(3)  Im Falle höherer Gewalt, z.B. Unwetter, Eisgang, Sperrung des Ausbildungsgewässers, Hochwasser, Streik etc. behält sich Surf & Segel Hiddensee vor, den Kurstermin zu verschieben.
(4)  Surf & Segel Hiddensee behält sich vor, den angebotenen Schulungsort des theoretischen Unterrichts zu ändern, falls dieser aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht zur Verfügung steht.
(5)  Ersatzansprüche der Kursteilnehmer bestehen in den oben genannten Fällen nicht.

10. TEILNAHME AN DER PRAXISAUSBILDUNG
(1)  Der Kursteilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der praktischen Ausbildung teil und muss neben den Anweisungen des Bootsführers zu seiner eigenen Sicherheit entscheiden, wann er eine Rettungsweste anziehen möchte. Spätestens beim Reffen, bei Starkwindwarnung oder nach Aufforderung des Bootsführ hat der Kursteilnehmer eine Rettungsweste anzuziehen. Den Anweisungen des Bootsführers ist in diesen Fällen unbedingt Folge zu leisten.
(2)  Bei Starkwindwarnung kann die praktische Ausbildung durch den Bootsführer abgebrochen werden. Bei Sturmwarnung ist die praktische Ausbildung abzubrechen und sofort der Heimathafen oder ein anderer, in der Nähe befindlicher Hafen, anzulaufen. Den Weisungen des Bootsführers ist Folge zu leisten.
(3)  Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, während des Praxiskurses den Anweisungen des Bootsführers nach seinen besten Möglichkeiten Folge zu leisten. Bei grober Zuwiderhandlung ist Surf & Segel Hiddensee zu einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung berechtigt.
(4)  Es ist den Kursteilnehmern untersagt, ohne Aufsicht eines Bootsführers oder Genehmigung durch diesen ein Schulungsboot vom Land loszumachen, zu bedienen oder in Betrieb zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung ist Surf & Segel Hiddensee zu einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung berechtigt. Ferner können Zuwiderhandlungen Strafverfolgung und Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
(5)  Surf & Segel Hiddensee haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung der Kurse entstehen, nur soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Surf & Segel Hiddensee oder deren Erfüllungsgehilfen (Bootsführer) entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.
(6)  Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Surf & Segel Hiddensee nur
a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b)  für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung von Surf & Segel Hiddensee auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7)  Wegen den besonderen Gefahren des Wassersports wird dringend empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen.
(8)  Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen der Kursteilnehmer wird seitens Surf & Segel Hiddensee keine Haftung übernommen.
(9)  Der Kursteilnehmer ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsboote, Lehrmodelle und des Anschauungsmaterials verpflichtet. Für Schäden am Eigentum von Surf & Segel Hiddensee, wie z.B. den Schulungsbooten oder dem Schulungsmaterial haftet der Kursteilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften.
(10)  Der Kursteilnehmer der Praxisausbildung versichert, dass er 15 Minuten frei in tiefem Wasser schwimmen kann und keine körperlichen oder geistigen Erkrankungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
(11)  Bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese ist mit der Anmeldung des Minderjährigen zum Kurs abzugeben.
(12)  Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, gemeinsam in der Gruppe nach den Regeln guter Seemannschaft die Schulungsboote pfleglich zu behandeln, das Boot nach dem Kurs an und unter Deck sauber zu verlassen, die Schwimmwesten sauber sowie geschlossen an Ihren vorgegebenen Plätzen aufzuhängen bzw. abzulegen.

11. ABSAGE DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG DURCH DEN KURSTEILNEHMER
(1)  Kann der Kursteilnehmer eine vereinbarte praktische Unterrichtsstunde/einen vereinbarten Schulungstag nicht wahrnehmen, so ist Surf & Segel Hiddensee unverzüglich darüber zu unterrichten.
(2)  Werden vereinbarte Unterrichtsstunden/Schulungstage nicht mindestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist Surf & Segel Hiddensee berechtigt, eine Ausfallentschädigung für die vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden/Schulungstage in Höhe von drei Vierteln des gewöhnlichen Entgeltes zu verlangen. Bei Nutzung des Komplettpreis-Angebotes beträgt dies 25 EUR pro Motorbootstunde bzw. 25 EUR pro Schulungstag. Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

12. BEENDIGUNG DER AUSBILDUNG
(1)  Die Ausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung des gebuchten Kurses, im Falle der Buchung eines Komplettpreis-Angebotes spätestens am Ende der laufenden Saison, unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer bis dahin eine Prüfung abgelegt hat.
(2)  Die Saison endet am Tage der letzten praktischen Prüfung Mitte Oktober des jeweiligen Jahres.
(3)  Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung der Saison fortgesetzt, so sind für die Leistungen von Surf & Segel Hiddensee die Entgelte maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses ausgewiesen sind. Hierauf hat Surf & Segel Hiddensee bei Fortsetzung hinzuweisen.

13. ABBRUCH UND ERKRANKUNG DES TEILNEHMERS
(1)  Bei Nichterscheinen zum gebuchten Kurs ist die vollständige Kursgebühr fällig.
(2)  Muss der Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung oder anderer wichtiger Gründe, z.B. Todesfall in der Familie, den Kurs abbrechen, so kann er innerhalb eines Jahres kostenlos die versäumten Kurseinheiten nach Absprache nachholen, sofern noch freie Plätze in dem gewünschten Kurs vorhanden sind. Andernfalls behält sich Surf & Segel Hiddensee vor, die Termine zu bestimmen.

14. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1)  Die Preise der theoretischen sowie praktischen Ausbildung enthalten keine Prüfungsgebühren, Prüfungsspesen und Lehrmaterialkosten.
(2)  Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden bei Teilnahme des Kursteilnehmers an den jeweils zum Jahresbeginn abgehaltenen »Winterkursen« 50% der Kursgebühr bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, die weiteren 50% zum 15.03. des jeweiligen Jahres fällig. Ab diesem Zeitpunkt wird von Surf & Segel Hiddensee die praktische Ausbildung angeboten und ist vom Kursteilnehmer abrufbar.
(3)  Bei Anmeldung zu den regulären Kursen (Wochenendkurse) ab März des jeweiligen Jahres ist die volle Kursgebühr bei Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig.
(4)  Wird die Kursgebühr nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann Surf & Segel Hiddensee die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderung verweigern.

15. PRÜFUNGEN
(1)  Die im Prospekt und auf der Homepage von Surf & Segel Hiddensee genannten Prüfungen für die amtlichen Führerscheine, Funkzeugnisse und den Fachkundenachweis werden durch die zuständigen Landratsämter (Schifffahrtsämter), dem Deutschen Segler Verband (DSV) oder dem Deutschen Motor Yacht Verband (DMYV) durchgeführt. Surf & Segel Hiddensee ist nicht Veranstalter der Prüfung. Surf & Segel Hiddensee kann keine Garantie dafür übernehmen, dass der jeweilige Veranstalter die Prüfung an dem genannten Termin durchführt.
(2)  Die Anmeldung zur Prüfung beim jeweiligen Prüfungsausschuss erfolgt als kostenlose Serviceleistung durch Surf & Segel Hiddensee. Eine fristgemäße Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn bis spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin die erforderlichen Prüfungsunterlagen (Anmeldung, ärztliches Zeugnis, Passbild etc.) bei Surf & Segel Hiddensee vollständig vorliegen.
(3)  Bei den Prüfungen gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen. Die Prüfungsgebühren, Spesen und die dem Kursteilnehmer entstehenden Kosten zur Teilnahme an der Prüfung trägt dieser selbst.
(4)  Erscheint der Kursteilnehmer nicht zum Prüfungstermin, ist er dennoch zur Entrichtung der Prüfungsgebühren verpflichtet.
(5)  Besteht der Kursteilnehmer eine angesetzte Prüfung oder Teilprüfung nicht, kann er die entsprechenden Kursteile innerhalb der laufenden Saison in einem regulären Kurs von Surf & Segel Hiddensee wiederholen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

16. VERTRAGSKÜNDIGUNG, RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DES KURSTEILNEHMERS
(1)  Die Kündigung/der Rücktritt des Kursteilnehmers muss schriftlich erfolgen.
(2)  Wird der Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn gekündigt, wird die bereits bezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 EUR zurückerstattet.
(3)  Nach Ausbildungsbeginn (Theorie- oder Praxisausbildung) oder bei Buchung des Komplettpreis-Angebots ist mit Beginn des ersten Theorie- oder Praxisunterrichtes die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Ein Nachweis, dass Surf & Segel Hiddensee geringere Kosten entstanden sind bleibt dem Kursteilnehmer vorbehalten.
(4)  Eine Umbuchung eines gebuchten Kurses bzw. ein Wechsel in einen anderen Kurs ist nach Ausbildungsbeginn nicht möglich.
(5)  Der Kursteilnehmer ist berechtigt, den von ihm gebuchten Kurs durch Umbuchung und Entrichtung der oben genannten Bearbeitungsgebühr vorbehaltlich der Zustimmung von Surf & Segel Hiddensee auf eine dritte Person zu übertragen. In besonderen Fällen kann dies, wenn die Gründe in der Person des Dritten liegen, verweigert werden. Die Teilnahme durch einen Dritten ist erst nach dem Erhalt der schriftlichen Umbuchungsbestätigung möglich.

17. ERSTATTUNG VON BILDERN
Der Kursteilnehmer gibt hiermit sein Einverständnis, das Fotos und Videos, die von Surf & Segel Hiddensee während seiner Ausbildung von ihm erstellt werden, in Prospekten von Surf & Segel Hiddensee abgedruckt sowie auf den firmeneigenen Webseiten www.surfundsegelhiddensee.de bzw. auf der Facebook-Firmenseite eingestellt werden dürfen.

18. COPYRIGHT
Die von Surf & Segel Hiddensee während des Unterrichts ausgegebenen Materialien, alle Inhalte (Logos, Bilder und Texte) der Prospekte sowie der Webseiten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Surf & Segel Hiddensee in geschriebener und elektronischer Form vervielfältigt oder verwandt werden.

19. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Die in der Anmeldung angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, bleiben aber über das Kursende hinaus bei Surf & Segel Hiddensee gespeichert. Eine Ausnahme hiervon besteht bei der Anmeldung zu einer Prüfung. Hier wird Surf & Segel Hiddensee die hierfür erforderlichen und notwendigen Daten des Kursteilnehmers dem Prüfungsausschuss zur Verfügung stellen. Weitere Bestimmungen stehen in der gesonderten Datenschutzerklärung.

20. ANWENDBARES RECHT
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Surf & Segel Hiddensee und dem Kursteilnehmer gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

21. GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stralsund. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Segelschule.

22. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 6/2019


AGB für den Produktverkauf
1. GELTUNGSBEREICH DER AGB, VERTRAGSGEGENSTAND
(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie in dem Online-Shop von Surf & Segel Hiddensee tätigen.
(2)  Soweit in diesen AGB von einem Verbraucher die Rede ist, so umfasst dies jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ist von einem Unternehmer die Rede, so betrifft dies diejenige natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3)  Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4)  Für den Erwerb von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
(1)  Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(2)  Mit Anklicken des Buttons »Jetzt kostenpflichtig kaufen« geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§145 BGB).
(3)  Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(4)  Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

3. WIDERRUFSRECHT
Verbrauchern steht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Das gilt nicht für solche Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG
(1)  Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.
(2)  Die Zahlung erfolgt wahlweise über Mastercard, Visa oder PayPal.
(3)  Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(4)  Bei Zahlung per Kreditkarte der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert (»Autorisierung«). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.
(5)  Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(6)  Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

5. AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1)  Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
(2)  Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN
(1)  Nach der Bezahlung erhält der Kunde das/die gekaufte/n Produkt/e per gewählter Lieferart. Hierzu wird die (deshalb zwingend erforderliche) bei Bestellung des Kunden hinterlegte Adresse verwendet. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang, soweit in der Artikelbeschreibung nichts Abweichendes angegeben wird.
(2)  Surf & Segel Hiddensee behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Surf & Segel Hiddensee wird indes stets alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die bestellten Produkte zu beschaffen. Sollten die bestellten Produkte tatsächlich nicht oder nur teilweise verfügbar sein, so wird Surf & Segel Hiddensee den Kunden unverzüglich informieren und die von diesem ggf. erbrachte Kaufpreiszahlung unverzüglich erstatten.
(3)  Eine Selbstabholung der gemäß diesen AGB bestellten Produkte ist nicht möglich.
(4)  Gutscheine werden dem Kunden per E-Mail übermittelt.

7. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG FÜR MÄNGEL
(1)  Surf & Segel Hiddensee haftet für Sach- oder Rechtsmängel an den gelieferten Produkten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2)  Surf & Segel Hiddensee haftet nicht für Schäden bei der Verwendung der Produkte. Die Verwendung obliegt dem Kunden.
(3)  Für Unternehmer gilt abweichend zum vorstehenden, dass
a)  ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche begründet;
b)  der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung hat;
c)  die Verjährungsfrist für Mängel an neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang beträgt;
d)  die Verjährung nicht erneut beginnt, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
(4)  Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
—  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;
—  für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie
—  für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(5)  Für Unternehmer gilt ferner, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB unberührt bleiben.
(6)  Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8. HAFTUNG
Eine Haftung von Surf & Segel Hiddensee aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz besteht gegenüber dem Kunden wie folgt:
(1)  Gleich aus welchem Rechtsgrund haftet Surf & Segel Hiddensee dem Kunden uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2)  Verletzt Surf & Segel Hiddensee fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; dazu gehört vorliegend jedenfalls die Pflicht zur mangelfreien Lieferung der Kaufsache.
(3)  Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
(4)  Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Surf & Segel Hiddensee für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

9. EINLÖSUNG VON GESCHENKGUTSCHEINEN
(1)  Gutscheine, die über den Online-Shop käuflich erworben werden können (nachfolgend »Geschenkgutscheine«), können nur im Online-Shop von Surf & Segel Hiddensee wieder eingelöst werden; es sei denn, aus dem Gutschein selbst ergibt sich etwas Abweichendes.
(2)  Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt gutgeschrieben.
(3)  Die Einlösung von Geschenkgutscheine ist ausschließlich vor Vertragsschluss im Rahmen des automatisierten Bestellvorgangs im Shop-System möglich. Eine nachträgliche Verrechnung ist ausgeschlossen.
(4)  Die Einlösung mehrerer Geschenkgutscheine innerhalb einer Bestellung ist möglich.
(5)  Die Einlösung von Geschenkgutscheinen ist nur beim Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen (nicht also beim Kauf anderer Gutscheine) möglich.
(6)  Soweit der Wert des Geschenkgutscheins den Bestellwert nicht abdeckt, so kann die Differenz mittels der von Surf & Segel Hiddensee angebotenen Zahlungsarten beglichen werden. Die Auswahl erfolgt wie vorstehend beschrieben im Rahmen der Bestellabwicklung.
(7)  Surf & Segel Hiddensee ist nicht verpflichtet, das Guthaben eines Geschenkgutscheins zu verzinsen. Eine Auszahlung des Guthabens in Bar ist ausgeschlossen.
(8)  Der Geschenkgutschein ist nur dafür bestimmt, von der auf ihm benannten Person verwendet zu werden. Eine Übertragung auf Dritte ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung seitens Surf & Segel Hiddensee möglich. Surf & Segel Hiddensee ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen und bei Nichtbestehen der Berechtigung ggf. die Einlösung zu verweigern.

10. ANWENDBARES RECHT
(1)  Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Beteiligten (Käufer und Verkäufer) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht, CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2)  Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

11. GERICHTSSTAND
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Surf & Segel Hiddensee. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Surf & Segel Hiddensee ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Surf & Segel Hiddensee bleibt aber auch in den vorstehend erfassten Fällen berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

12. INFORMATIONEN ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG
Die EU-Kommission stellt seit dem ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. »OS-Plattform«) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Erreichbar ist die OS-Plattform unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr

13. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG/SCHLICHTUNG
Surf & Segel Hiddensee ist im Sinne des VSGB nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hat sich hierzu auch nicht freiwillig verpflichtet.
Stand: 6/2019


AGB für die Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern
1. GELTUNG DER AGB
(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Hauses Margarete (im Nachfolgenden »Ferienwohnung«) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2)  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3)  Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. BUCHUNG/BUCHUNGSBESTÄTIGUNG
(1)  Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage auf der Homepage www.surfundsegelhiddensee.de der Surf & Segel Hiddensee ab.
(2)  Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe Punkt 3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN) wirksam.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1)  Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 45 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, das heißt weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn, ist die Zahlung der vollen Miete sofort nach Rechnungserhalt fällig.
(2)  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15 EUR an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine ec- und Kreditkarten bzw. Schecks.

4. AN- UND ABREISE
(1)  Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3 bis 5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16 Uhr bezogen werden kann.
(2)  Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer muss entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein.

5. FERIENWOHNUNG
(1)  Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Austauschen eines Zylinderschlosses mit 3 Schlüsseln kostet ca. 50 EUR.
(2)  Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
(3)  Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

6. HAUSTIERE
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 EUR (netto) in Rechnung stellen.

7. AUFENTHALT
(1)  Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
(2)  Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
(3)  Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
(4)  Bei Verstößen gegen die AGB's oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
8. REISERÜCKTRITT
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
a)  bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 30% des vereinbarten Preises
b)  bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises
c)  bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
d)  bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 90% des vereinbarten Preises
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

9. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER
(1)  Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
(2)  Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

10. HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

11. NUTZUNG EINES INTERNETZUGANGS ÜBER WLAN
(1)  Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
(2)  Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(3)  Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(4)  Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(5)  Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
a)  Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
b)  keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
c)  dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
d)  die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
e)  keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
f)  das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(6)  Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

12. HAUSORDNUNG, ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN
(1)  Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22 Uhr bis 7 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2)  Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3)  Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung Haus Margarete ist gegen einen Aufpreis erlaubt (max. 2 Haustiere). Der Halter hat darauf zu achten, dass die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.
(4)  In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 EUR (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(5)  Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das waschen beim Vermieter möglich, pro Waschmaschine 4 EUR inkl. Waschmittel. Das trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf dem Wäschetrockenplatz gestattet. Das spannen von Wäscheleinen ist nicht erwünscht.
(6)  Fahrräder sind an der ausgewiesenen Stelle abzustellen.
(7)  Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o.ä. verpflichtet.
(8)  Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

13. SCHRIFTFORM
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 6/2019